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Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2017/1369 — Energieeffizienz, EPREL & EU-Marktkonformität
GAR INSIGHT · ENERGIEKENNZEICHNUNG · ÖKODESIGN · EPREL · EU-MARKTZUGANG

Energielabels gehören zu den sichtbarsten Elementen der europäischen Produktregulierung, doch die vertraute Effizienzskala, die Kunden gezeigt wird, ist nur ein Teil eines umfassenderen technischen und regulatorischen Konformitätssystems.

Die Verordnung (EU) 2017/1369 schafft den europäischen Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Produktspezifische delegierte Rechtsakte legen fest, welche Produkte ein Energielabel benötigen, welche Leistungsmerkmale anzugeben sind, wie Effizienzklassen berechnet werden und welche Informationen dem Produkt beiliegen müssen.

Die Energiekennzeichnung wirkt neben den Ökodesign-Vorschriften. Während Ökodesign verbindliche Leistungs- und Konstruktionsanforderungen an Produkte in seinem Anwendungsbereich festlegt, vermittelt die Energiekennzeichnung festgelegte Leistungsinformationen, damit Kunden Produkte vergleichen können.

Für viele regulierte Produkte müssen Lieferanten die betreffenden Modelle zudem in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung – EPREL – registrieren und die nach den anwendbaren Rechtsvorschriften erforderlichen Produkt- und technischen Informationen bereitstellen.

Konformität umfasst daher wesentlich mehr als die Erstellung des richtigen farbigen Labels. Energieeffizienzklasse, angegebene Werte, Produktdatenblatt, technische Dokumentation, EPREL-Eintrag und das physische Produkt müssen sämtlich durch konsistente technische Nachweise gestützt sein.

Dieser GAR Insight erläutert den Rahmen der Energiekennzeichnung, ihr Verhältnis zum Ökodesign, Produktklassifizierung, Effizienzklassen, Prüfung, EPREL-Registrierung, Pflichten von Lieferanten und Händlern, technische Dokumentation sowie den praktischen Weg zur EU-Marktkonformität.

ARTIKELÜBERSICHT

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Erfahren Sie mehr über den Rahmen der Energiekennzeichnung, Effizienzklassen, Produktinformationen, Prüfung, EPREL-Registrierung und das Verhältnis zwischen Energiekennzeichnung und Ökodesign-Konformität.

01
REGULATORISCHE GRUNDLAGE

Die Verordnung (EU) 2017/1369 verstehen

Die Verordnung (EU) 2017/1369 schafft den europäischen Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte und hat den früheren Rahmen der Richtlinie 2010/30/EU ersetzt.

Ihr Zweck ist es, Kunden den Vergleich der Energieeffizienz und anderer relevanter Leistungsmerkmale regulierter Produkte anhand standardisierter Informationen zu ermöglichen.

Rahmen Verordnung (EU) 2017/1369
Zweck Informationen zur Energieeffizienz
Produktvorschriften Delegierte Rechtsakte
Produktdatenbank EPREL
Die Verordnung (EU) 2017/1369 schafft den Rahmen – das bedeutet nicht, dass jedes energieverbrauchende Produkt automatisch ein Energielabel benötigt. Produktspezifische delegierte Rechtsvorschriften legen fest, welche Produkte Kennzeichnungspflichten unterliegen und welche Informationen bereitzustellen sind.
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02
PRODUKTUMFANG

Welche Produkte benötigen eine Energiekennzeichnung?

Anforderungen an die Energiekennzeichnung gelten über produktspezifische delegierte Rechtsvorschriften und nicht über eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle Produkte, die Energie verbrauchen.

Hersteller und Importeure sollten daher zunächst feststellen, ob die genaue Produktkategorie von einer anwendbaren Maßnahme zur Energiekennzeichnung erfasst wird.

Haushaltsgeräte

Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und bestimmte andere Haushaltsgeräte können eigenen Kennzeichnungsvorschriften unterliegen.

Beleuchtungsprodukte

Betroffene Lichtquellen unterliegen vorgeschriebenen Angaben zur Energieeffizienz und Kennzeichnung.

Elektronische Displays

Fernseher, Monitore und andere erfasste Displays können Energielabels und unterstützende Produktinformationen erfordern.

Heizgeräte

Bestimmte Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte und verwandte Systeme unterliegen produktspezifischen Maßnahmen zur Energiekennzeichnung.

Warmwasserbereitung

Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und entsprechende Verbundanlagen können unter spezifische Kennzeichnungsanforderungen fallen.

Weitere regulierte Produkte

Weitere Produktgruppen können durch eigene delegierte Rechtsvorschriften in den Rahmen der Energiekennzeichnung einbezogen werden.

Die Produktklassifizierung ist die erste Konformitätsentscheidung. Labelformat, Energieskala, Prüfverfahren und Produktinformationspflichten hängen sämtlich von den anwendbaren produktspezifischen Rechtsvorschriften ab.
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03
REGULATORISCHE SCHNITTSTELLE

Ökodesign vs. Energiekennzeichnung

Ökodesign und Energiekennzeichnung sind eng miteinander verbunden, dienen jedoch unterschiedlichen regulatorischen Zwecken.

MARKTEINTRITTSANFORDERUNGEN

Ökodesign

Legt verbindliche Anforderungen an Produktgestaltung, Energieeffizienz und zunehmend an die Umweltleistung fest, die betroffene Produkte erfüllen müssen, bevor sie auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden.

MARKTINFORMATION

Energiekennzeichnung

Vermittelt standardisierte Informationen zu Effizienz und Produktleistung, damit Kunden Produkte innerhalb derselben regulierten Kategorie vergleichen können.

Ein Produkt kann die Ökodesign-Anforderungen erfüllen und dennoch gegen die Pflichten zur Energiekennzeichnung verstoßen. Gelten beide Rahmen, muss jeder korrekt erfüllt werden, und die angegebenen Leistungsdaten sollten in beiden übereinstimmen.
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04
EFFIZIENZKLASSIFIZIERUNG

Die Energieskala von A bis G verstehen

Das moderne EU-Energielabel verwendet eine klare Effizienzklassifizierung, die Kunden den Leistungsvergleich erleichtern soll.

Für Produktgruppen im reskalierten System reichen die Klassen in der Regel von A bis G. Die anwendbare delegierte Verordnung legt die genaue Berechnungsmethodik und die Klassengrenzen fest.

Klasse A

Steht für die höchste Effizienzklasse der anwendbaren produktspezifischen Skala.

Mittlere Klassen

Die Klassen B bis F bilden abgestufte Leistungskategorien auf Grundlage des einschlägigen Effizienzindex oder der Berechnungsmethodik.

Klasse G

Steht für die niedrigste Klasse einer anwendbaren Skala von A bis G.

Produktspezifische Berechnung

Die Energieeffizienzklasse kann nicht subjektiv gewählt werden; sie muss sich aus dem in der anwendbaren Verordnung vorgeschriebenen Verfahren ergeben.

Eine Energieeffizienzklasse ist ein berechnetes regulatorisches Ergebnis – keine Marketingnote. Lieferanten müssen die technische Grundlage der angegebenen Klasse nachweisen können.
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05
PRODUKTINFORMATIONEN

Was vermittelt das Energielabel?

Welche Angaben auf einem Energielabel erscheinen, hängt von der Produktkategorie ab. Neben der Effizienzklasse kann das Label produktspezifische Leistungsangaben enthalten, die für den Vergleich durch Käufer relevant sind.

Lieferant & Modell

Das Label verknüpft die angegebene Leistung mit einem identifizierbaren Lieferanten und Produktmodell.

Energieeffizienzklasse

Die zutreffende Effizienzeinstufung wird gemäß der vorgeschriebenen Klassifizierungsskala angezeigt.

Energieverbrauch

Anwendbare Labels können jährliche, programmbezogene oder andere standardisierte Energieverbrauchswerte enthalten.

Kapazität

Kühlvolumen, Füllmenge oder eine andere relevante Produktkapazität kann angezeigt werden.

Geräusch

Für betroffene Produktkategorien können Angaben zur akustischen Leistung enthalten sein.

QR-Code

Moderne Labels können digitalen Zugang zu Produktinformationen bieten, die mit der EPREL-Datenbank verknüpft sind.

Jeder auf dem Label angezeigte Wert sollte auf kontrollierte technische Nachweise zurückführbar sein. Label, Produktdatenblatt, EPREL-Eintrag und technische Dokumentation sollten keine widersprüchlichen Leistungsdaten enthalten.
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06
LEISTUNGSVERIFIZIERUNG

Prüfung, Messung & Berechnung

Die angegebene Energieeffizienzklasse muss durch Messungen und Berechnungen gestützt sein, die nach der für die betreffende Produktgruppe geltenden Methodik durchgeführt wurden.

Energieverbrauch

Der Strom- oder Brennstoffverbrauch wird unter den durch die anwendbare Methodik festgelegten Betriebsbedingungen gemessen.

Effizienzindex

Bestimmte Produkte nutzen berechnete Effizienzindizes, um die zutreffende Energieeffizienzklasse zu bestimmen.

Funktionale Leistung

Kapazität, Waschleistung, Kühlleistung oder andere Funktionsparameter können die Bewertung beeinflussen.

Bereitschaftsverbrauch

Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme können Teil der regulierten Bewertung der Energieeffizienz sein.

Akustische Leistung

Soweit erforderlich, können auch Luftschallemissionen gemessen und angegeben werden.

Repräsentatives Modell

Das zur Bewertung verwendete Produkt muss das in Verkehr gebrachte Modell oder die Modellfamilie angemessen repräsentieren.

Die Prüfung sollte erst beginnen, nachdem die anwendbare delegierte Verordnung, die Normen, die Prüfbedingungen und die Berechnungsmethodik ermittelt wurden. Andernfalls kann ein Labor genaue Messwerte erzeugen, die das vorgesehene Energielabel nicht gültig stützen können.
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07
EU-PRODUKTDATENBANK

EPREL-Registrierung

EPREL – die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung – ist die europäische Datenbank, die die Umsetzung des Rahmens der Energiekennzeichnung unterstützt.

Für Modelle, die anwendbaren Registrierungspflichten unterliegen, müssen Lieferanten die erforderliche Produktregistrierung abschließen, bevor das betreffende Modell auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht wird.

Identifikation des Lieferanten

Der betreffende Wirtschaftsakteur muss im EPREL-System korrekt angelegt und, soweit erforderlich, verifiziert sein.

Modellregistrierung

Jedes regulierte Modell muss gemäß den anwendbaren EPREL-Informationsanforderungen eingetragen werden.

Label & Produktdatenblatt

Die erforderlichen Unterlagen zur Energiekennzeichnung werden mit dem registrierten Produktmodell verknüpft.

Technische Informationen

Erforderliche technische Daten unterstützen den Zugang von Regulierungs- und Marktüberwachungsbehörden zu Produktinformationen.

Die EPREL-Registrierung ersetzt keine technische Konformitätsbewertung. Der Datenbankeintrag sollte einen Konformitätsprozess widerspiegeln, der bereits durch geeignete Prüfdaten, Berechnungen und technische Dokumentation gestützt ist.
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08
WIRTSCHAFTSAKTEURE

Pflichten der Lieferanten

Im Rahmen der Energiekennzeichnung tragen Lieferanten zentrale Verantwortung dafür, dass regulierten Produkten korrekte Labels und Produktinformationen beiliegen.

01
Anwendbarkeit feststellen. Bestätigen, ob das Produkt unter einen geltenden delegierten Rechtsakt zur Energiekennzeichnung fällt.
02
Angegebene Leistung ermitteln. Die erforderlichen Prüfungen und Berechnungen abschließen.
03
Energieeffizienzklasse bestimmen. Die produktspezifische Klassifizierungsmethodik anwenden.
04
Energielabel erstellen. Das vorgeschriebene Format und validierte Produktdaten verwenden.
05
Produktdatenblatt erstellen. Sicherstellen, dass die angegebenen Werte den technischen Nachweisen entsprechen.
06
Modell in EPREL registrieren. Die anwendbaren Anforderungen an die Lieferanten- und Modellregistrierung erfüllen.
07
Technische Dokumentation pflegen. Nachweise aufbewahren, die die angegebenen Informationen stützen.
08
Produktänderungen steuern. Die Konformität neu bewerten, wenn Konstruktions- oder Leistungsänderungen die angegebenen Werte beeinflussen könnten.
Verantwortung für das Label bedeutet auch Verantwortung für die Daten hinter dem Label. Fehlerhafte technische Werte können ein ansonsten professionell gestaltetes Label nichtkonform machen.
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09
VERKAUFSSTELLE

Pflichten der Händler

Händler spielen eine wichtige Rolle, denn der Zweck der Energiekennzeichnung besteht darin, sicherzustellen, dass relevante Informationen für Kunden bei ihrer Kaufentscheidung sichtbar sind.

Anzeige des Labels

Erforderliche Energielabels sollten an der Verkaufsstelle gemäß den anwendbaren Anforderungen korrekt angezeigt werden.

Kundeninformation

Erforderliche ergänzende Produktinformationen sollten den Käufern zur Verfügung stehen.

Werbung

Energiebezogene Informationen müssen gegebenenfalls in Werbematerialien erscheinen, soweit die anwendbaren Rechtsvorschriften dies verlangen.

Online-Verkauf

Auch digitale Produktangebote müssen die einschlägigen Anforderungen an die Anzeige des Energielabels und an Produktinformationen erfüllen.

Die Konformität bei der Energiekennzeichnung endet nicht am Werkstor. Produktinformationen müssen über Einzelhandel, Vertrieb, Werbung und Online-Verkaufskanäle hinweg ordnungsgemäß vermittelt werden.
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10
KONFORMITÄTSNACHWEISE

Technische Dokumentation hinter dem Energielabel

Die Kunden angezeigten Informationen sollten durch ein stimmiges technisches Nachweispaket gestützt sein, das zeigt, wie jeder regulierte Wert ermittelt wurde.

01
Produktidentifikation. Angaben zu Modell, Konfiguration, bestimmungsgemäßer Verwendung und Lieferant pflegen.
02
Anwendbare Rechtsvorschriften. Den delegierten Rechtsakt zur Energiekennzeichnung und zugehörige Ökodesign-Anforderungen ermitteln.
03
Informationen zur Produktgestaltung. Zeichnungen, Bauteildaten und relevante technische Spezifikationen pflegen.
04
Prüfberichte. Nachweise zu Energie, Kapazität, Akustik oder anderen angegebenen Merkmalen aufbewahren.
05
Berechnungen. Die zur Ableitung von Effizienzindizes und Klassifizierungsergebnissen verwendete Methodik aufbewahren.
06
Energielabel. Das für das Produktmodell geltende endgültige Label aufbewahren.
07
Produktdatenblatt. Sicherstellen, dass alle erforderlichen angegebenen Werte den Prüfnachweisen entsprechen.
08
EPREL-Informationen. Übereinstimmung zwischen registrierten Daten und technischer Dokumentation sicherstellen.
Das wichtigste Prinzip ist die Datenkonsistenz. Ein abweichender Energieverbrauchswert in Prüfbericht, Produktdatenblatt, Website und EPREL-Eintrag ist ein deutliches Warnsignal für die Konformität.
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11
DIGITALER MARKTZUGANG

Online-, Fernabsatz & digitale Produktinformationen

Die Anforderungen an die Energiekennzeichnung beschränken sich nicht auf den stationären Handel. Für online oder über andere Fernabsatzkanäle verkaufte Produkte müssen dem Kunden gegebenenfalls ebenfalls vorgeschriebene Energieinformationen vor dem Kauf angezeigt werden.

E-Commerce-Angebote

Relevante Produktseiten sollten die erforderlichen Energieinformationen gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften anzeigen.

Visuelle Energieeffizienzklasse

Regeln für die digitale Anzeige können vorschreiben, wie Energieeffizienzklasse und Label dargestellt werden.

Zugang zum Produktdatenblatt

Kunden sollten, soweit anwendbar, auf die erforderlichen Produktinformationen zugreifen können.

Konsistente Modelldaten

Online-Spezifikationen sollten dem registrierten und technisch belegten Produktmodell entsprechen.

Digitales Marketing ist Teil der regulatorischen Konformität. Ein konformes Label am physischen Produkt korrigiert keine irreführenden oder unvollständigen Energieinformationen, die online angezeigt werden.
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12
REGULATORISCHE ÜBERPRÜFUNG

Marktüberwachung & Überprüfung

Energielabels beruhen auf angegebenen technischen Werten, doch diese Angaben müssen für die zuständigen Behörden überprüfbar bleiben.

Die Marktüberwachung kann die Prüfung von Dokumentation, Produktinformationen und EPREL-Daten sowie Prüfungen repräsentativer Produkte nach vorgeschriebenen Nachprüfungsverfahren umfassen.

Prüfung der Dokumentation

Behörden können die Nachweise prüfen, die angegebene Leistung und Klassifizierung stützen.

Produktprüfung

Repräsentative Produkte können nach den anwendbaren Nachprüfungsverfahren unabhängig geprüft werden.

EPREL-Abgleich

Registrierte Produktinformationen können mit dem tatsächlich auf dem Markt bereitgestellten Produkt verglichen werden.

Korrekturmaßnahmen

Erhebliche Abweichungen können nach geltendem Recht zu erforderlichen Korrekturen, Beschränkungen oder anderen Durchsetzungsmaßnahmen führen.

Hersteller sollten auf Konformität prüfen – nicht bloß auf das bestmögliche Laborergebnis. Angegebene Werte sollten belastbar bleiben, wenn eine unabhängig ausgewählte Serieneinheit nach dem anwendbaren Nachprüfungsverfahren bewertet wird.
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13
KONFORMITÄTSRISIKEN

Häufige Fehler bei der Energiekennzeichnung

Annahme, dass jedes Produkt ein Label benötigt

Der Hersteller versäumt festzustellen, ob tatsächlich ein geltender produktspezifischer delegierter Rechtsakt anwendbar ist.

Verwendung eines veralteten Labels

Eine frühere Labelskala oder ein veraltetes produktspezifisches Format wird nach regulatorischen Änderungen weiterverwendet.

Falsche Energieeffizienzklasse

Die angegebene Klasse wird nicht nach der anwendbaren regulatorischen Methodik berechnet.

Falsches Prüfverfahren

Die Prüfung erfolgt unter Bedingungen, die nicht dem vorgeschriebenen Verfahren entsprechen.

Fehlende EPREL-Registrierung

Ein reguliertes Modell wird auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, ohne dass die anwendbaren Registrierungspflichten erfüllt wurden.

Inkonsistente Produktdaten

Auf Label, technischer Akte, Produktdatenblatt und EPREL-Eintrag erscheinen unterschiedliche Leistungswerte.

Online-Verkauf vernachlässigt

Die Energieinformationen sind am physischen Produkt korrekt, fehlen aber in digitalen Vertriebskanälen oder sind dort fehlerhaft.

CE-Kennzeichnung & Energiekennzeichnung verwechselt

Der Hersteller betrachtet das Energielabel fälschlicherweise als Nachweis, der den umfassenderen CE-Konformitätsprozess ersetzt.

Der größte Fehler bei der Energiekennzeichnung besteht darin, das Label als Grafikdesign-Aufgabe statt als technische Erklärung zu behandeln. Jeder angezeigte Wert sollte nach dem korrekten regulatorischen Verfahren abgeleitet sein und während der gesamten Marktlebensdauer des Produkts belegt bleiben.
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14
KONFORMITÄTSFAHRPLAN

Von der Produktklassifizierung zum Inverkehrbringen in der EU

Ein wirksames Konformitätsprogramm zur Energiekennzeichnung sollte die anwendbaren Produktvorschriften und die technische Methodik festlegen, bevor Labels erstellt oder Produktdaten registriert werden.

01

Produkt definieren

Modell, Funktion, bestimmungsgemäße Verwendung und technische Konfiguration festlegen.

02

Produkt klassifizieren

Die anwendbare europäische Produktkategorie bestimmen.

03

Kennzeichnungsvorschriften ermitteln

Feststellen, ob ein delegierter Rechtsakt zur Energiekennzeichnung anwendbar ist.

04

Ökodesign prüfen

Zugehörige Mindestanforderungen an Leistung und Konstruktion ermitteln.

05

Prüfverfahren auswählen

Anwendbare Normen und regulatorische Messverfahren festlegen.

06

Produkt prüfen

Repräsentative technische Leistungsdaten erzeugen.

07

Energieeffizienzklasse berechnen

Die vorgeschriebene Methodik zur Effizienzklassifizierung anwenden.

08

Produktdatenblatt erstellen

Vorgeschriebene Produkt- und Leistungsinformationen zusammenstellen.

09

Energielabel erstellen

Das korrekte Label mit validierten Modelldaten erzeugen.

10

In EPREL registrieren

Die erforderlichen Prozesse zur Lieferanten- und Modellregistrierung abschließen.

11

Verkaufsinformationen prüfen

Produktinformationen im stationären Handel, in der Werbung und online prüfen.

12

Inverkehrbringen

Das Produkt bereitstellen, sobald die anwendbaren Kennzeichnungs- und weiteren EU-Konformitätsanforderungen erfüllt sind.

Die praktische Reihenfolge lautet: Klassifizierung → Rechtsvorschrift → Prüfung → Berechnung → Dokumentation → Label → EPREL → Konformität der Vertriebskanäle. So ist sichergestellt, dass die für den Kunden sichtbaren Informationen durch dieselben technischen Nachweise gestützt sind, die auch für die regulatorische Konformität verwendet werden.
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Von der technischen Leistung zu transparenten Energieinformationen

Die Energiekennzeichnung hat komplexe technische Informationen zur Produktleistung in ein Format übertragen, das Kunden verstehen und vergleichen können. Hinter diesem scheinbar einfachen Label steht jedoch eine detaillierte Konformitätsstruktur aus Produktklassifizierung, Prüfung, Berechnung, technischer Dokumentation und regulatorischem Datenmanagement.

Die Verordnung (EU) 2017/1369 bildet den Gesamtrahmen, während produktspezifische delegierte Rechtsakte festlegen, welche Produkte erfasst sind, wie die Leistung zu messen ist und welche Informationen bereitzustellen sind.

Das Energielabel muss zudem zusammen mit den Ökodesign-Anforderungen betrachtet werden. Ökodesign bestimmt, ob betroffene Produkte verbindliche Markteintrittsanforderungen erfüllen, während die Energiekennzeichnung Käufern die vergleichende Produktleistung vermittelt.

EPREL fügt eine weitere wichtige Ebene hinzu, indem regulierte Produktmodelle mit einer europäischen Produktdatenbank verknüpft werden. Der Lieferant muss daher die Übereinstimmung zwischen physischem Produkt, Labornachweisen, Effizienzberechnungen, technischer Dokumentation, Label, Produktdatenblatt, EPREL-Registrierung und Verkaufsinformationen sicherstellen.

Die technische Frage

Lässt sich jeder auf dem Energielabel angezeigte Leistungswert auf die anwendbare regulatorische Methodik, repräsentative Prüfungen und kontrollierte technische Nachweise zurückführen?

Die Marktfrage

Geben die in EPREL, im Einzelhandel, in der Werbung und in Online-Verkaufskanälen sichtbaren Produktinformationen das bereitgestellte regulierte Produkt zutreffend wieder?

Die entscheidende Frage der Konformität bei der Energiekennzeichnung lautet: Kann der Lieferant eine durchgängige technische und regulatorische Kette nachweisen – von der korrekten Produktklassifizierung und repräsentativen Prüfung über die Berechnung der Energieeffizienzklasse, die technische Dokumentation und die EPREL-Registrierung bis hin zu genau dem Label und den Produktinformationen, die dem europäischen Kunden präsentiert werden?
Technischer Hinweis: Die Verordnung (EU) 2017/1369 schafft den EU-Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung und hat die Richtlinie 2010/30/EU aufgehoben. Produktspezifische delegierte Rechtsakte legen detaillierte Anforderungen an die Energiekennzeichnung für regulierte Produktgruppen fest. Der Rahmen wirkt neben den Ökodesign-Vorschriften, die verbindliche Leistungs- und Konstruktionsanforderungen an betroffene Produkte festlegen. Lieferanten von Produkten, die einschlägigen Pflichten zur Energiekennzeichnung unterliegen, müssen Produktmodelle gegebenenfalls vor dem Inverkehrbringen auf dem Unionsmarkt in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung – EPREL – registrieren. Hersteller, Importeure und Händler sollten vor Beginn eines neuen EU-Marktzugangsprojekts den geltenden produktspezifischen delegierten Rechtsakt, die anwendbare Ökodesign-Maßnahme, harmonisierte Normen, Prüf- und Berechnungsverfahren, EPREL-Anforderungen sowie die Pflichten in den Vertriebskanälen prüfen. Dieser Artikel enthält allgemeine technische und regulatorische Informationen und ersetzt keine produktspezifische Konformitätsbewertung.
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03

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04

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05

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