Technical Insight

GAR INSIGHT
CE-Kennzeichnung in der Europäischen Union: Ein umfassender Leitfaden zu Produktkonformität & Marktzugang
GAR INSIGHT · EUROPÄISCHE PRODUKTKONFORMITÄT

Die CE-Kennzeichnung ist eines der bekanntesten Konformitätszeichen für Produkte weltweit, doch der Prozess dahinter wird häufig missverstanden. Sie ist nicht einfach ein Etikett, ein Prüfzertifikat oder eine behördliche Registrierung. Sie ist das sichtbare Ergebnis eines Konformitätsbewertungsprozesses, mit dem ein Hersteller nachweist, dass ein Produkt die anwendbaren Anforderungen der Produktvorschriften der Europäischen Union erfüllt.

Für Hersteller, die Zugang zum Europäischen Wirtschaftsraum anstreben, besteht die Herausforderung daher nicht nur darin, das CE-Symbol auf einem Produkt anzubringen. Die eigentliche Aufgabe besteht darin festzustellen, welche Rechtsvorschriften gelten, die relevanten technischen Anforderungen zu ermitteln, den richtigen Konformitätsbewertungsweg zu bestimmen, geeignete Konformitätsnachweise zu erbringen und diese Konformität während der gesamten Produktion und Bereitstellung auf dem Markt aufrechtzuerhalten.

Dieser GAR Insight bietet einen praxisnahen Rahmen zum Verständnis dieses Prozesses und bildet die Grundlage für die GAR-Reihe zu einzelnen EU-Richtlinien und -Verordnungen mit CE-Kennzeichnungspflicht.

ARTIKELÜBERSICHT

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01
DIE GRUNDLAGE

Die CE-Kennzeichnung verstehen

Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt anhand der anwendbaren Anforderungen von EU-Rechtsvorschriften bewertet wurde, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen. Mit dem Anbringen des Zeichens erklärt der Hersteller, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit diesen anwendbaren Anforderungen übernimmt.

Es ist daher wichtig, die CE-Kennzeichnung von einem herkömmlichen Produktzertifizierungsprogramm zu unterscheiden. Es gibt keine zentrale europäische Behörde, die jedes CE-gekennzeichnete Produkt prüft und ein allgemeingültiges „CE-Zertifikat“ erteilt.

Die CE-Kennzeichnung ist

Eine regulatorische Konformitätskennzeichnung, die belegt, dass der Hersteller die anwendbaren EU-Anforderungen an die Konformitätsbewertung befolgt hat.

Die CE-Kennzeichnung ist nicht

Eine allgemeine Qualitätsauszeichnung, ein kommerzielles Prüfzeichen, eine Herkunftsangabe oder ein allgemeingültiges, von der Europäischen Kommission ausgestelltes Zertifikat.

Der zentrale Grundsatz: Das CE-Symbol ist das sichtbare Ergebnis des Konformitätsprozesses. Die Konstruktion, Prüfung, Risikobeurteilung, Dokumentation und Konformitätsbewertung hinter dem Symbol machen die Erklärung belastbar.
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02
REGULATORISCHE ZUORDNUNG

Die anwendbaren EU-Rechtsvorschriften ermitteln

Ausgangspunkt ist die Produktklassifizierung. Hersteller müssen die bestimmungsgemäße Verwendung, technischen Eigenschaften, Betriebsumgebung und möglichen Gefährdungen des Produkts verstehen, bevor sie bestimmen, welche europäischen Rechtsvorschriften gelten.

Ein Produkt kann gleichzeitig in den Anwendungsbereich mehrerer EU-Rechtsakte fallen. Eine elektrisch betriebene vernetzte Maschine kann beispielsweise je nach Konstruktion und Funktionen Anforderungen an Maschinensicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Funkanlagen und gefährliche Stoffe betreffen.

Produkt

Bestimmungsgemäße Verwendung, Konstruktion, Nutzer, Betriebsbedingungen und Produktkonfiguration festlegen.

Rechtsvorschriften

Jede potenziell anwendbare EU-Richtlinie und -Verordnung dem Produkt zuordnen.

Anwendungsbereich

Einbeziehung, Ausschlüsse, Begriffsbestimmungen, Schwellenwerte und Übergangsbestimmungen bestätigen.

Diese Anwendbarkeitsbewertung sollte vor Beginn der Prüfungen erfolgen. Die Prüfung eines Produkts anhand eines unvollständigen Normensatzes kann eine falsche regulatorische Klassifizierung nicht ausgleichen.

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03
RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Rechtsvorschriften in technische Anforderungen übersetzen

Sind die anwendbaren Rechtsvorschriften festgestellt, besteht die nächste Aufgabe darin, die zu erfüllenden produktspezifischen Anforderungen zu bestimmen.

Je nach Rechtsvorschrift können diese elektrische Sicherheit, mechanische Gefährdungen, Druckfestigkeit, elektromagnetische Verträglichkeit, Nutzung des Funkspektrums, Explosionsschutz, Werkstoffe, chemische Stoffe, funktionale Sicherheit, Anleitungen, Warnhinweise, Rückverfolgbarkeit und weitere Eigenschaften betreffen.

01
Bestimmungsgemäße Verwendung festlegen. Festlegen, wie, wo und von wem das Produkt verwendet werden soll.
02
Gefährdungen ermitteln. Vernünftigerweise vorhersehbare Risiken über den relevanten Produktlebenszyklus berücksichtigen.
03
Rechtliche Anforderungen zuordnen. Jede anwendbare Anforderung mit konstruktiven Maßnahmen und Nachweisen verknüpfen.
04
Konformitätslücken schließen. Mängel vor der abschließenden Konformitätsbewertung und dem Inverkehrbringen beheben.
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04
TECHNISCHER RAHMEN

Harmonisierte Normen & technische Spezifikationen

Harmonisierte europäische Normen bieten Herstellern praktische technische Wege, um die in den EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften festgelegten Anforderungen zu erfüllen.

Sind die Bedingungen der anwendbaren Rechtsvorschrift erfüllt und wurde die betreffende Norm ordnungsgemäß im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, kann die Anwendung der einschlägigen harmonisierten Norm eine Konformitätsvermutung hinsichtlich der von ihr erfassten gesetzlichen Anforderungen begründen.

Wichtig: Harmonisierte Normen sind grundsätzlich freiwillig. Ein Hersteller kann eine andere technische Lösung verwenden, muss dann aber hinreichend nachweisen können, wie die anwendbaren gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden.

Die Normenauswahl erfordert daher mehr als das Auffinden einer EN-Nummer. Ausgabestand, Änderungen, Produktumfang, anwendbare Abschnitte und das Verhältnis zwischen Norm und Rechtsvorschrift müssen geprüft werden.

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05
BEWERTUNGSWEG

Das Konformitätsbewertungsverfahren bestimmen

Die Rechtsvorschriften zur CE-Kennzeichnung schreiben kein einheitliches Konformitätsbewertungsverfahren vor. Der erforderliche Weg hängt vom anwendbaren Rechtsakt, der Produktart, der Risikokategorie und in manchen Regelungen von den gewählten Normen oder Konformitätsbewertungsmodulen ab.

Bewertung durch den Hersteller

Manche Rechtsvorschriften erlauben die Durchführung der Konformitätsbewertung in eigener Verantwortung des Herstellers ohne verpflichtende Mitwirkung einer benannten Stelle.

Bewertung durch Dritte

Andere Produktkategorien erfordern festgelegte unabhängige Konformitätsbewertungstätigkeiten durch eine benannte Stelle.

Diese Unterscheidung muss frühzeitig getroffen werden. Ein kommerzielles oder freiwilliges „CE-Zertifikat“ ersetzt kein gesetzlich vorgeschriebenes Konformitätsbewertungsverfahren, und eine unnötige Zertifizierung durch Dritte überträgt die regulatorische Verantwortung des Herstellers nicht auf eine andere Organisation.

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06
TECHNISCHE NACHWEISE

Prüfung, Inspektion & Verifizierung

Technische Nachweise sind ein grundlegender Bestandteil eines belastbaren Konformitätsbewertungsprogramms. Die Art dieser Nachweise hängt vom Produkt und der anwendbaren Rechtsvorschrift ab.

Laborprüfung

Je nach Anwendbarkeit elektrische, EMV-, Funk-, mechanische, Umwelt-, Werkstoff- oder Leistungsprüfungen.

Technische Bewertung

Prüfung von Berechnungen, Zeichnungen, Spezifikationen, Sicherheitsarchitektur und technischer Konstruktion.

Risikobeurteilung

Systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und umgesetzten Maßnahmen zur Risikominderung.

Produktionsverifizierung

Nachweise, dass hergestellte Produkte mit der bewerteten konformen Konstruktion übereinstimmen.

Prüfungen sollten daher anhand der regulatorischen Konformitätsmatrix geplant und nicht als isolierte Tätigkeit am Ende der Produktentwicklung behandelt werden.

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07
UNABHÄNGIGE KONFORMITÄTSBEWERTUNG

Wann ist eine benannte Stelle erforderlich?

Eine benannte Stelle ist eine von einem EU-Mitgliedstaat benannte Organisation, die festgelegte Konformitätsbewertungstätigkeiten nach bestimmten EU-Rechtsvorschriften durchführt.

Die Einbindung einer benannten Stelle ist nicht automatisch für jedes CE-gekennzeichnete Produkt erforderlich. Ob sie verpflichtend ist, hängt von der anwendbaren Rechtsvorschrift und dem Konformitätsbewertungsweg ab.

Frage Warum sie wichtig ist
Verlangt die Rechtsvorschrift eine Bewertung durch Dritte? Bestimmt, ob eine Bewertung allein durch den Hersteller zulässig ist.
Ist die Organisation förmlich notifiziert? Nur entsprechend benannte Stellen dürfen gesetzlich vorgesehene Tätigkeiten benannter Stellen durchführen.
Ist sie für die betreffende Rechtsvorschrift notifiziert? Eine Notifizierung nach einem Rechtsakt umfasst nicht automatisch einen anderen.
Deckt ihr notifizierter Geltungsbereich die Tätigkeit/das Produkt ab? Der genaue Notifizierungsumfang muss der erforderlichen Konformitätsbewertungsarbeit entsprechen.
Benannte Stellen und ihre Geltungsbereiche können über das Informationssystem NANDO der Europäischen Kommission überprüft werden.
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08
KONFORMITÄTSNACHWEISE

Die technische Dokumentation erstellen

Die technische Dokumentation – häufig als technische Akte bezeichnet – liefert die Nachweise, die zur Beurteilung der Konformität des Produkts mit den anwendbaren Anforderungen erforderlich sind.

Ihr genauer Inhalt hängt von der Rechtsvorschrift ab, doch eine gut strukturierte Akte kann typischerweise Folgendes umfassen:

Produktdefinition

Produktbeschreibung, Modelle, Varianten, bestimmungsgemäße Verwendung und Identifikation.

Konstruktionsnachweise

Zeichnungen, Schaltpläne, Spezifikationen, Berechnungen und relevante Konstruktionsaufzeichnungen.

Konformitätsnachweise

Risikobeurteilungen, Normenmatrix, Prüfberichte, Inspektionsaufzeichnungen und gegebenenfalls Zertifikate.

Benutzerinformationen

Anleitungen, Installationsinformationen, Warnhinweise, Etiketten und Sicherheitsinformationen.

Die Dokumentation sollte eine stimmige Konformitätsgeschichte erzählen: was das Produkt ist, welche Anforderungen gelten, wie Risiken beherrscht wurden, welche Normen verwendet wurden und welche objektiven Nachweise die Konformität belegen.

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09
FÖRMLICHE ERKLÄRUNG

Die EU-Konformitätserklärung erstellen

Die EU-Konformitätserklärung ist die förmliche Erklärung des Herstellers, dass das Produkt die in der Erklärung genannten anwendbaren EU-Rechtsvorschriften erfüllt.

Je nach anwendbarem Rechtsrahmen umfassen die Angaben üblicherweise Produktidentifikation, Angaben zum Hersteller, anwendbare Rechtsvorschriften, angewandte Normen oder technische Spezifikationen, gegebenenfalls relevante Angaben zur benannten Stelle sowie den bevollmächtigten Unterzeichner.

Ein entscheidender Punkt: Die Konformitätserklärung sollte das tatsächlich bewertete Produkt und den vollständigen anwendbaren Regulierungsrahmen widerspiegeln. Das Kopieren einer alten Erklärung oder einer generischen Vorlage ohne Überprüfung von Produkt, Rechtsvorschriften und Normen kann erhebliche Konformitätsrisiken verursachen.
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10
INVERKEHRBRINGEN

Das CE-Zeichen korrekt anbringen

Die CE-Kennzeichnung sollte erst angebracht werden, wenn das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren abgeschlossen und die erforderliche unterstützende Dokumentation erstellt ist.

Das Zeichen muss den vorgeschriebenen grafischen Proportionen sowie den anwendbaren Regeln zu Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit entsprechen. Wenn produktspezifische Rechtsvorschriften aufgrund der Art des Produkts Alternativen zulassen, kann die Kennzeichnung auch auf der Verpackung oder in Begleitunterlagen erfolgen.

Sofern das betreffende Konformitätsbewertungsverfahren dies verlangt, kann die Kennnummer der beteiligten benannten Stelle die CE-Kennzeichnung begleiten.

01

Klassifizieren

Produkt und bestimmungsgemäße Verwendung festlegen.

02

Zuordnen

Anwendbare EU-Rechtsvorschriften ermitteln.

03

Spezifizieren

Anforderungen und Normen bestimmen.

04

Bewerten

Konformitätsbewertungsweg wählen.

05

Verifizieren

Nachweise prüfen, inspizieren und bewerten.

06

Dokumentieren

Technische Dokumentation zusammenstellen.

07

Erklären

EU-Konformitätserklärung ausstellen.

08

CE-Kennzeichnung

Kennzeichnung anbringen und konformes Produkt in Verkehr bringen.

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11
KONFORMITÄTSRISIKO

Häufige Fehler bei der CE-Kennzeichnung

Viele Probleme mit der CE-Kennzeichnung beginnen lange bevor das CE-Symbol angebracht wird. Sie entstehen durch unvollständige regulatorische Zuordnung, falsche Normen, schwache technische Dokumentation oder unzureichende Kontrolle von Produktänderungen.

Häufiges Problem Mögliche Folge
Nur eine Richtlinie berücksichtigt, obwohl mehrere gelten Unvollständige Konformitätsbewertung und Erklärung.
Falsche oder veraltete Normen Konformitätsnachweise decken die anwendbaren Anforderungen möglicherweise nicht ausreichend ab.
Prüfung ohne Prüfung des regulatorischen Anwendungsbereichs Wichtige Gefährdungen oder rechtliche Anforderungen können unbewertet bleiben.
Unvollständige technische Dokumentation Der Hersteller kann die Konformität gegenüber Behörden möglicherweise nicht nachweisen.
Fehlerhafte Konformitätserklärung Rechtsakte, Produktidentifikation oder Normen können unzutreffend erklärt werden.
Unkontrollierte Produktänderungen Zuvor erbrachte Nachweise repräsentieren das vermarktete Produkt möglicherweise nicht mehr.
Verlass auf ein ungeeignetes „CE-Zertifikat“ Kommerzielle Unterlagen können mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Konformitätsweg verwechselt werden.

Ein ausgereiftes CE-Programm behandelt Konformität daher als gesteuerten Prozess über den Produktlebenszyklus und nicht als einmalige Prüfübung.

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Technischer Hinweis: Die Anforderungen an die CE-Kennzeichnung sind produktspezifisch und können sich je nach Produktkonfiguration, bestimmungsgemäßer Verwendung, anwendbaren Rechtsvorschriften, Normen, Konformitätsbewertungsweg und Marktgegebenheiten ändern. Dieser Artikel enthält allgemeine technische Informationen und ersetzt keine produktspezifische regulatorische Bewertung. Wenn Rechtsvorschriften die Einbindung einer benannten Stelle verlangen, müssen die betreffenden Konformitätsbewertungstätigkeiten von einer entsprechend benannten Stelle innerhalb ihres notifizierten Geltungsbereichs durchgeführt werden.
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How Global Alliance Register Can Support You

Global Alliance Register supports organizations and project stakeholders with independent technical-assurance services relevant to ein umfassender leitfaden zu produktkonformität & marktzugang. Based on the article's emphasis on technical assurance, verification and risk management, GAR can coordinate competent specialists, laboratories, inspectors, auditors and accredited conformity-assessment resources as appropriate to the actual technical need. Within the context of this article, Global Alliance Register can support you in the following areas:

01

Define the technical, regulatory, quality and risk objectives for ein umfassender leitfaden zu produktkonformität & marktzugang and determine which combination of testing, inspection, certification, audit or advisory services is appropriate.

02

Coordinate competent laboratories, inspectors, auditors, certification bodies and specialist technical resources for ein umfassender leitfaden zu produktkonformität & marktzugang according to scope, geography and the required level of independence.

03

Integrate test results, inspection reports, audit evidence and certification outcomes relating to ein umfassender leitfaden zu produktkonformität & marktzugang into a coherent assurance process with clear responsibilities and traceability.

04

Structure the assurance approach for ein umfassender leitfaden zu produktkonformität & marktzugang so consultancy, testing, inspection, audit and certification roles maintain the appropriate independence and decision-making boundaries.

05

Assess the existing management-system arrangements relevant to ein umfassender leitfaden zu produktkonformität & marktzugang, identify gaps against applicable requirements and prioritise practical improvement actions.

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