Druckgeräte können erhebliche Energie speichern. Ein Versagen mit Druckgas, Dampf, heißer Flüssigkeit oder gefährlichem Prozessmedium kann zu Bersten, Splitterwurf, unkontrollierter Freisetzung, Brand, Explosion oder schweren Verletzungen führen.
Die Richtlinie 2014/68/EU — allgemein als Druckgeräterichtlinie oder DGRL (engl. PED) bezeichnet — bildet den europäischen Konformitätsrahmen für ortsfeste Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar.
Anders als viele andere CE-Kennzeichnungsregelungen verwendet die DGRL ein abgestuftes, risikobasiertes Einstufungssystem. Der erforderliche Compliance-Weg hängt von Geräteart, maximal zulässigem Druck, Behältervolumen oder Nennweite der Rohrleitung, Fluideigenschaften und Fluidgruppe ab.
Diese Parameter bestimmen, ob ein Gerät der guten Ingenieurpraxis unterliegt oder in Kategorie I, II, III oder IV fällt. Die Einstufung bestimmt anschließend die verfügbaren Konformitätsbewertungsmodule und den erforderlichen Umfang der unabhängigen Beteiligung.
Dieser GAR Insight vermittelt Herstellern, Fertigungsbetrieben, Ingenieurunternehmen, Exporteuren und Projektbeteiligten ein praxisnahes Verständnis dafür, wie Einstufung, Konstruktion und Konformitätsbewertung nach der DGRL zusammenwirken.
Navigieren Sie durch diesen Artikel
Entdecken Sie Anwendungsbereich der DGRL, Einstufung, Fluidgruppen, Werkstoffe, Schweißen, Inspektion, ZfP, Konformitätsbewertung, technische Unterlagen und CE-Kennzeichnung.
Die Druckgeräterichtlinie verstehen
Die Richtlinie 2014/68/EU legt Anforderungen an Konstruktion, Herstellung und Konformitätsbewertung ortsfester Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar fest.
Die DGRL schreibt nicht für jedes Druckprodukt ein identisches Konformitätsbewertungsverfahren vor. Geräte werden nach steigendem Risiko eingestuft, und die resultierende Kategorie bestimmt, welche Konformitätsbewertungsmodule angewendet werden dürfen.
Welche Produkte fallen unter die DGRL?
Die DGRL erfasst mehrere Formen ortsfester Druckgeräte. Die korrekte Bestimmung der Produktart ist wichtig, da Behälter, Rohrleitungen und andere Druckprodukte unterschiedlichen Einstufungsregeln folgen können.
Druckbehälter
Gehäuse, die zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden ausgelegt und gebaut sind.
Rohrleitungen
Leitungsbauteile zur Durchleitung von Fluiden, wenn sie als Teil eines Drucksystems miteinander verbunden sind.
Druckhaltende Ausrüstungsteile
Einrichtungen mit betrieblicher Funktion, die druckhaltende Gehäuse aufweisen.
Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
Einrichtungen zum Schutz von Druckgeräten gegen das Überschreiten zulässiger Grenzen.
Befeuerte oder beheizte Geräte
Bestimmte Geräte zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser, bei denen die Gefahr einer Überhitzung besteht.
Baugruppen
Mehrere Druckgeräte, die von einem Hersteller zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden werden.
Die Parameter, die die DGRL-Einstufung bestimmen
Die DGRL-Einstufung lässt sich nicht allein anhand des Drucks bestimmen. Mehrere technische Parameter bestimmen gemeinsam das anwendbare Diagramm nach Anhang II und die resultierende Kategorie.
PS
Vom Hersteller angegebener maximal zulässiger Druck.
V
Inneres Volumen, das für die Einstufung der betreffenden Druckbehälter herangezogen wird.
DN
Nennweite, insbesondere bei Rohrleitungen und bestimmten druckhaltenden Ausrüstungsteilen.
Fluidgruppe
Das Prozessfluid wird der Gruppe 1 oder Gruppe 2 zugeordnet.
Aggregatzustand
Die Einstufung unterscheidet sich danach, ob das betreffende Fluid als Gas/Dampf oder als Flüssigkeit behandelt wird.
Geräteart
Für Behälter, Rohrleitungen, befeuerte Geräte und andere Druckprodukte gelten unterschiedliche Einstufungsdiagramme der DGRL.
Gerät bestimmen
Behälter, Rohrleitung, Ausrüstungsteil oder Baugruppe.
PS bestimmen
Den maximal zulässigen Druck festlegen.
V / DN bestimmen
Den maßgeblichen Größenparameter ermitteln.
Fluid einstufen
Gruppe 1 oder Gruppe 2 bestimmen.
Aggregatzustand bestimmen
Gas/Dampf oder Flüssigkeit.
Diagramm wählen
Das anwendbare Diagramm nach Anhang II verwenden.
Kategorie bestimmen
GIP oder Kategorie I–IV.
Modul wählen
Einen zulässigen Konformitätsbewertungsweg wählen.
Die DGRL-Fluidgruppen 1 & 2 verstehen
Die DGRL teilt Fluide in zwei Gruppen ein. Diese Unterscheidung ist wichtig, da die Fluideinstufung die resultierende Kategorie des Druckgeräts wesentlich beeinflussen kann.
Fluidgruppe 1
Umfasst Stoffe und Gemische, die unter festgelegte Gefahrenklassen und -kategorien fallen, auf die über den anwendbaren CLP-Rahmen verwiesen wird.
Fluidgruppe 2
Umfasst Stoffe und Gemische, die nicht unter die Definition der Gruppe 1 nach DGRL fallen.
Je nach anwendbarer Einstufung kann Gruppe 1 Stoffe mit Gefahren in Bezug auf Explosivität, Entzündbarkeit, oxidierende Eigenschaften, akute Toxizität und andere festgelegte Gefahrenklassen umfassen.
Gute Ingenieurpraxis & Kategorien I–IV
Sobald das geeignete DGRL-Einstufungsdiagramm ausgewählt ist, bestimmt die Kombination aus Druck, Größe und Fluideigenschaften die anwendbare regulatorische Stufe.
| Einstufung | Allgemeine regulatorische Stellung | CE-Kennzeichnung nach DGRL |
|---|---|---|
| Gute Ingenieurpraxis (GIP) | Geräte nach Artikel 4 Absatz 3 müssen nach guter Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden. | Nein |
| Kategorie I | Niedrigste Konformitätsbewertungskategorie der DGRL. | Ja |
| Kategorie II | Höheres Maß an regulatorischer Konformitätskontrolle. | Ja |
| Kategorie III | Druckgeräte mit höherem Risiko, die eine umfangreichere Konformitätsbewertung erfordern. | Ja |
| Kategorie IV | Höchste Konformitätsbewertungskategorie der DGRL. | Ja |
Grundlegende Sicherheitsanforderungen
Druckgeräte, die den Kategorieanforderungen der DGRL unterliegen, müssen die anwendbaren grundlegenden Sicherheitsanforderungen nach Anhang I erfüllen.
Druckauslegung
Die Auslegung sollte Druck, Temperatur, geeignete Berechnungsverfahren und angemessene Sicherheitsfaktoren berücksichtigen.
Auslegungslasten
Auflager, Reaktionskräfte, äußere Lasten, thermische Einflüsse und vorhersehbare Betriebsbedingungen sollten berücksichtigt werden.
Korrosion & Erosion
Erwarteter Materialabtrag und vorhersehbare Schädigung sollten in der Auslegung berücksichtigt werden.
Ermüdung
Wiederholte Druck-, thermische und mechanische Belastungen können eine Ermüdungsbewertung erfordern.
Überdruckschutz
Geeignete Schutzmaßnahmen sollten das Überschreiten zulässiger Druck- oder Temperaturgrenzen verhindern.
Sicherer Betrieb
Befüllen, Entleeren, Instandhaltung und vorhersehbare Betriebsbedingungen sollten bei der Auslegung berücksichtigt werden.
Werkstoffe für Druckgeräte
Die Werkstoffauswahl ist ein grundlegender Bestandteil der Sicherheit von Druckgeräten. Druckbeaufschlagte Werkstoffe müssen Eigenschaften besitzen, die den vorgesehenen Betriebs- und Auslegungsbedingungen entsprechen.
Werkstoffeigenschaften
Festigkeit, Zähigkeit, Duktilität und Temperaturbeständigkeit sollten für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein.
Verträglichkeit mit dem Fluid
Werkstoffe sollten für das enthaltene Fluid und vorhersehbare Korrosions-, Erosions- oder Schädigungsmechanismen geeignet sein.
Rückverfolgbarkeit
Eine geeignete Werkstoffkennzeichnung sollte während der gesamten Fertigung aufrechterhalten werden.
Zulassungsweg
Die Werkstoffkonformität kann gegebenenfalls harmonisierte Werkstoffe, europäische Werkstoffzulassungen oder Einzelgutachten für Werkstoffe einschließen.
Schweißen & unlösbare Verbindungen
Unlösbare Verbindungen, die zur Druckfestigkeit eines Geräts beitragen, sind sicherheitskritische Fertigungsvorgänge.
Schweißverfahren
Verfahren sollten angemessen spezifiziert, qualifiziert und gesteuert werden.
Schweißpersonal
Schweißer und Bediener von Schweißanlagen sollten über geeignete Qualifikationen verfügen.
Nahtvorbereitung
Passung, Vorbereitung, Sauberkeit und Kontrolle der Schweißzusätze können die Unversehrtheit der Verbindung unmittelbar beeinflussen.
Wärmebehandlung
Vorwärmen, Wärmebehandlung nach dem Schweißen und andere thermische Maßnahmen sollten bei Bedarf angewendet werden.
ZfP, Schlussbewertung & Druckprüfung
Inspektionen und Prüfungen liefern objektive Nachweise, dass das gefertigte Gerät der technischen Auslegung entspricht und die sicherheitskritische Fertigung zufriedenstellend abgeschlossen wurde.
Sichtprüfung
Ausführungsqualität, Geometrie, Abmessungen und sichtbarer Fertigungszustand.
Durchstrahlungsprüfung
Volumenprüfung geeigneter druckhaltender Schweißverbindungen.
Ultraschallprüfung
Volumenprüfung geeigneter Schweißnähte und Werkstoffe.
Oberflächen-ZfP
Gegebenenfalls Eindring- oder Magnetpulverprüfung.
Druckprüfung
Die Schlussbewertung umfasst in der Regel eine geeignete Festigkeitsdruckprüfung.
Schlussprüfung
Verifizierung, dass das fertiggestellte Gerät den anwendbaren technischen Unterlagen entspricht.
Konformitätsbewertungsmodule der DGRL
Sobald die Kategorie des Druckgeräts bestimmt ist, wählt der Hersteller eines der für diese Kategorie zulässigen Konformitätsbewertungsverfahren.
| DGRL-Kategorie | Verfügbare Konformitätsbewertungswege | Allgemeine Bewertungsstufe |
|---|---|---|
| Kategorie I | Modul A | Interne Fertigungskontrolle |
| Kategorie II | Module A2, D1 oder E1 | Unabhängige Beteiligung je nach gewähltem Modul |
| Kategorie III | B (Entwurfsmuster) + D, B (Entwurfsmuster) + F, B (Baumuster) + E, B (Baumuster) + C2 oder H | Konformitätsbewertung auf höherer Stufe |
| Kategorie IV | B (Baumuster) + D, B (Baumuster) + F, G oder H1 | Höchste Konformitätsbewertungsstufe der DGRL |
Baugruppen & vollständige Systeme
Die DGRL gilt auch für Baugruppen, die aus mehreren Druckgeräten bestehen und von einem Hersteller zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden werden.
Status der Komponenten
Einzelne Druckgeräte sollten für ihren vorgesehenen Einsatz den geeigneten Konformitätsstatus aufweisen.
Integration
Zusammenwirken und Verbindung der Druckkomponenten müssen auf Baugruppenebene berücksichtigt werden.
Schutz
Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und der Schutz gegen das Überschreiten zulässiger Grenzen sollten für das Gesamtsystem bewertet werden.
Konformität der Baugruppe
Die vollständige Baugruppe kann eine eigene DGRL-Konformitätsbewertung erfordern.
Technische Unterlagen nach DGRL
Die technischen Unterlagen liefern die Nachweise, mit denen der Hersteller belegt, dass das Druckgerät die anwendbaren Anforderungen der DGRL erfüllt.
EU-Konformitätserklärung & CE-Kennzeichnung
Sobald Druckgeräte der Kategorien I–IV das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, erstellt der Hersteller die EU-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an.
Herstellerangaben
Angaben zum Hersteller und zu den relevanten Wirtschaftsakteuren sollten angemessen bereitgestellt werden.
Geräteidentifizierung
Typ, Modell, Seriennummer und weitere relevante Rückverfolgbarkeitsangaben.
Anwendbare Rechtsvorschriften
Nennen Sie die DGRL und weitere anwendbare europäische Harmonisierungsrechtsvorschriften.
Normen & Bewertung
Nennen Sie die anwendbaren Normen und relevante Angaben zur Konformitätsbewertung.
Je nach Produkt und seinen Funktionen können neben der DGRL weitere europäische Rechtsvorschriften gelten. Die gesamte Konformitätsstrategie sollte daher alle anwendbaren Anforderungen der Union berücksichtigen, statt die Konformität des Druckgeräts isoliert zu betrachten.
